Überlebt in geschützter „Mischehe“
Eduard
Robert
Dora Bruschek musste auf Grund der Durchführungsverordnung über die Sühneleistung von Juden vom 21. November 1938 zwischen 27. Dezember 1938 und 15. August 1939 insgesamt 1.200,– RM bezahlen. Über ihr weiteres Schicksal ist nichts bekannt.