Unmittelbar nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich am 12. März 1938 begannen die Übergriffe gegen die jüdische Bevölkerung und deren Eigentum. Am 20. Mai 1938 wurden die „Nürnberger Gesetze“ eingeführt, die ungeachtet des Religionsbekenntnisses jeden Menschen zum „Volljuden“ erklärten, der drei jüdische Großeltern hatte. Berufsverbote und Enteignungen entzogen den Betroffenen jede Lebensgrundlage. Rechtliche Schikanen und Einwanderungsbeschränkungen erschwerten die Flucht.

Im Juni 1940 wurde die IKG St. Pölten aufgelöst, die Verbliebenen mussten zwangsweise nach Wien übersiedeln. Ab Februar 1941 setzten von dort die Deportationen an die Orte der Massenvernichtung ein. Mit Stand November 2020 sind uns 1.045 Personen im Umfeld der IKG St. Pölten namentlich bekannt, die zwischen 1938 und 1945 auf Grund der "Nürnberger Rassengesetze" verfolgt wurden. 577 Personen davon lebten im März 1938 auf dem Gebiet der IKG St. Pölten, von diesen wurden 321 in der Shoah ermordet, 214 konnten entkommen, bei 42 weiteren ist das Schicksal unbekannt.

Für 168 weitere Personen können wir zum derzeitigen Stand nicht zweifelsfrei feststellen, ob sie im März 1938 vor Ort waren. Von diesen wurden 50 Menschen ermordet, 58 konnten entkommen. Von den übrigen 60 Personen ist das Schicksal ungewiss.

Weitere 301 Menschen, in erster Linie Kinder von St. Pöltner Jüdinnen und Juden, lebten während des "Anschlusses" nicht mehr in St. Pölten, scheinen aber auf Grund der familiären Bindung im Memorbuch auf. 135 von ihnen wurden Opfer der Verfolgung, 134 konnten entkommen und von 32 Personen fehlen weitere Informationen.

22 Personen überlebten in sogenannter „geschützter Mischehe“ oder als „U-Boote“ in einem Versteck.

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