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Julius
Fischer
10.06.1882
Teplitz (Böhmen)
05.09.1943
New York (USA)
Rechtsanwalt
Heidenheimer Straße 21, St. Pölten
Josefstraße 7, St. Pölten
Karl
Mavie
Hilda
Stern
Dr. Julius Fischer promovierte am 16. März 1907 an der Universität Wien zum Dr. iuris und machte nach dem Ersten Weltkrieg in St. Pölten eine bemerkenswerte politische Karriere als sozialdemokratischer Finanzstadtrat. Am 7. Oktober 1926 wurde er als Ersatzmitglied für den verstorbenen Ferdinand Gerdinitsch im niederösterreichischen Landtag angelobt.

Inwieweit Julius Fischer aktiv in die Februarunruhen 1934 verwickelt war, ist unklar. Jedenfalls erhielt er wie auch Franz Bondy, ebenfalls Mitglied der IKG St. Pölten, und eine Reihe anderer prominenter St. Pöltner Sozialdemokraten wie etwa Heinrich Schneidmadl und Dr. Wilhelm Steingötter, im Juni 1934 einen Bescheid der niederösterreichischen Sicherheitsdirektion, in dem er zur Leistung von Kostenersatz von 5.403,81.- Schilling aufgefordert wurde: „Durch die am 12. Februar 1934 in St. Pölten ausgebrochenen Unruhen sind der Stadtverwaltung St. Pölten außerordentliche Kosten für Bereitschaftsgebühren erwachsen. Sie haben in der sozialdemokratischen Partei eine prominente Stellung eingenommen und haben die Ziele dieser Partei stets verfochten. Ihrem Einfluss ist es daher nicht zum geringsten Teile zuzuschreiben, dass die Arbeiterschaft in einer Weise radikalisiert wurde, die zu den Unruhen führte. Sie haben daher die strafbaren Handlungen im Februar 1934 mittelbar begünstigt und gefördert und somit mitverschuldet."

Am 18. April 1934 wurde er um 05:45 Uhr wegen seines sozialistischen Engagements verhaftet und im Anhaltelager Wöllersdorf interniert. Im Mai 1934 schrieb die Arbeiter-Zeitung: „Stadtrat Dr. Julius Fischer in das Konzentrationslager Wöllersdorf gebracht. Dr. Fischer hatte die Verteidigung aller in St. Pölten angeklagten Schutzbündler übernommen; man hat ihn ins Konzentrationslager geschafft, um die Schutzbündler ihres Verteidigers zu berauben."

Unklar ist, ob sich diese Meldung auf die Verhaftung vom 18. April bezog oder ob Fischer im Mai nochmals verhaftet wurde. Die Darstellung der Arbeiter-Zeitung, wonach Fischer alle Schutzbundkämpfer St. Pöltens verteidigt hätte, ist übertrieben; er trat lediglich als Anwalt des Malergehilfen Viktor Rauchenberger in Erscheinung. Bei einem späteren Standgericht übernahm er abermals die Verteidigung.

Fischer galt als „gehässiger Gegner des Nationalsozialismus, dessen Gegner er mit seinen Mitteln unterstützte." Drei Monate nach dem „Anschluss" verfügte Bürgermeister Hörhann in einer Dienstbesprechung die Auflösung des Mietvertrages für Fischers Kanzlei in der Hess-Straße 6 sowie die Ablöse der Einrichtung und die Übersiedlung des Bezirksschulrates in diese Räumlichkeiten.

Am 10. November 1938 wurde Fischer verhaftet, und bereits tags darauf lud die Stadtverwaltung seine Frau Hilda telefonisch ins Rathaus vor, um in ihrem sowie im Namen ihres Mannes einen Kaufvertrag über das Haus in der Heidenheimerstraße 21 zu unterschreiben. Dr. Fischer war von der Gestapo gezwungen worden, seiner Frau eine Verkaufsvollmacht auszustellen, da dem Ehepaar das Gebäude zu gleichen Teilen gehörte. Die Stadt bestimmte den Preis für den von ihr arrangierten Zwangsverkauf mit 15.500.- RM – der Schätzwert betrug 16.518.- RM. Erlöse von Zwangsverkäufen standen den jüdischen Verkäufern nicht zur Verfügung, sondern musste auf einem Sperrkonto deponiert werden.

Nachdem das Ehepaar Fischer sein Haus räumen musste, wohnte es vorübergehend bei Anna Reis in der Josefstraße 7 in einem Zimmer zur Untermiete. Am 19. Mai 1939 meldeten sich Julius und Hilda Fischer nach Paris ab und gelangten schließlich nach New York, wo Dr. Fischer am 05. September 1943 verstarb. Kurz vor seinem Tod wurde er angeblich mit der Abfassung einer Studie über Wohnbau-Kooperative unter dem Gesichtspunkt der Wohnbedürfnisse amerikanischer Familien mit niedrigem Einkommen beauftragt.

In einem Schreiben vom 18. September 1946 aus New York an die Stadt St. Pölten beginnend mit den Worten, „Wie ich als der Stadtverwaltung bekannt annehmen darf [...]," gab Frau Fischer ihre Rückstellungsansprüche bekannt. Der zuständige Magistratsbeamte wies darauf hin, dass das Haus im Dezember 1938 an den Reichsfiskus Heer verkauft wurde, da dieser auf den Erwerb bestand und es ablehnte, die „Arisierung" selbst durchzuführen. Als nunmehrig „deutsches Eigentum" stand das Haus unter sowjetischer Verwaltung. Das Antwortschreiben schließt mit folgendem Absatz: „Die Nachricht vom Ableben ihres lieben Mannes hat mich mit aufrichtiger Teilnahme erfüllt. Ich habe ihn als Mitarbeiter beim Aufbau der Stadtverwaltung nach dem Ersten Weltkrieg in den Jahren 1919 bis 1934 als vielerfahrenen, gerechten und unermüdlich fleißigen Mann kennengelernt, der ein solch tragisches Schicksal nicht verdient hat und nun in fremder Erde ruht. Hoffentlich bietet Ihnen die kommende Zeit einen, wenn auch nur geringen Ausgleich für das große Leid, das Ihnen seit 1938 widerfahren ist."

Die Rückstellung durch die Republik Österreich, die das „deutsche Eigentum" übernommen haben dürfte, erfolgte erst 1958; Hilda Fischer hatte noch 5.000.- Schilling zu bezahlen. Im Februar 1946 wurde sie amerikanische Staatsbürgerin.

Heute ist im Norden St. Pöltens eine Straße nach Dr. Julius Fischer benannt; Hinweise auf seine politische Tätigkeit sind jedoch spärlich.



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